Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Gutachtens?
Nach dem Auftragseingang und der Prüfung, ob die erforderlichen Unterlagen vollständig sind, nimmt die Geschäftsstelle mit dem Auftraggeber den Kontakt auf. Ggf. werden Unterlagen nachgefordert, außerdem wird mindestens ein Ortstermin für die Inaugenscheinnahme der Gutachter vereinbart. Nach einer anschließenden Beratung, der an der Bewertung beteiligten Gutachter (gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl 3) fertigt die Geschäftsstelle das Gutachten und versendet es an den Auftraggeber.