Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wir haben hier einige Fragen von Bürgerinnen und Bürgern zusammengestellt, die in unserem Ablauf oft zur Sprache kommen. Die Antworten finden Sie gleich hier:

Kann jeder eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten?

Die Voraussetzungen für den Erhalt einer Auskunft ist, dass der Antragsteller ein berechtigtes Interesse hat.

In welchen Fällen brauche ich ein Wertgutachten?

Die häufigsten Anlässe für Wertgutachten sind Verkaufsabsichten, Regelung von Erbschafts- und sonstigen Familienangelegenheiten sowie steuerliche Fragen.

Wer kann die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beantragen?

Ein Verkehrswertgutachten kann nur vom Eigentümer/in, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten beantragt werden. Andere Personen können es nur beantragen, wenn eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorliegt und geklärt ist, wer die Kosten übernimmt. Es gibt auch Fälle, in den denen Behörden oder Gerichte ein Gutachten beauftragen können. Dies ist im § 193 Baugesetzbuch geregelt.

Kaufinteressenten können Gutachten nur mit der schriftlichen Bevollmächtigung des Eigentümers beantragen.

Ich möchte, dass meine Miteigentümer/innen nicht erfahren, dass ich ein Gutachten beim Gutachterausschuss beantragt habe. Ist das möglich?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass alle Miteigentümer/innen ein Exemplar des Gutachtens bekommen. Dieses wird ihnen von der Geschäftsstelle zugesandt. Daher benötige ich bereits bei der Auftragserteilung die Namen und Anschriften der Miteigentümer/innen von Ihnen.

Müssen zu der Ortsbesichtigung alle Miteigentümer/inneneingeladen werden?

Nein, aber es kann sinnvoll sein. Bei der Ortsbesichtigung macht sich der Gutachterausschuss ein genaues Bild von der Lage, der Ausstattung und dem Zustand des Gebäudes. Weitere berechtigte Teilnehmer/innen stören dabei nicht. Bei Gutachten, die einer Vermögensauseinandersetzung dienen, kann die Anwesenheit der daran Beteiligten sinnvoll sein, da das Vorgehen transparent wird und ein mögliches Misstrauen nicht entsteht.

Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Gutachtens?

Nach dem Auftragseingang und der Prüfung, ob die erforderlichen Unterlagen vollständig sind, nimmt die Geschäftsstelle mit dem Auftraggeber den Kontakt auf. Ggf. werden Unterlagen nachgefordert, außerdem wird mindestens ein Ortstermin für die Inaugenscheinnahme der Gutachter vereinbart. Nach einer anschließenden Beratung, der an der Bewertung beteiligten Gutachter (gesetzlich vorgeschriebene Mindestanzahl 3) fertigt die Geschäftsstelle das Gutachten und versendet es an den Auftraggeber.

Welche Unterlagen muss ich bereitstellen?

Wir haben im Downloadordner ein Informationsblatt zum Antrag und ein Antragsformular bereitgestellt.

Wie hoch sind die Kosten für ein Gutachten?

Die Kosten sind der Gebührensatzung zu entnehmen

Kann ich gegen ein Gutachten Widerspruch einlegen?

Gutachterausschüsse sind staatliche Einrichtungen. Dennoch können Wertgutachten nicht mit hoheitlichen Entscheidungen der Verwaltung gleichgesetzt werden, die den Einzelnen unmittelbar binden (Verwaltungsakt), da sich niemand im privaten Rechtsverkehr an ein Gutachten halten muss. Daher können Gutachten nicht im Wege des Widerspruchs angefochten werden. Dessen ungeachtet ergibt sich aus allgemeinen Rechtsgrundsätzen selbstverständlich, dass eventuelle Fehler in einer Wertermittlung berichtigt werden müssen.

Werden Gutachten des Gutachterausschusses vor Gericht anerkannt?

Gutachten von Gutachterausschüssen genießen im Geschäfts- und Rechtsverkehr eine hohe Akzeptanz. Durch die Beschlussfassung mehrere unabhängiger (ehrenamtlicher) Gutachter in einem Gremium besteht Neutralität. Häufig wird auf der Basis solcher Wertgutachten von streitenden Parteien eine einvernehmliche Vermögensregelung getroffen.

Richter sind allerding auf Grund ihrer in unserer Verfassung garantierten Unabhängigkeit frei in der Würdigung vorgelegter Beweismittel (Gutachten)

Kann ich einen Antrag auf Gutachten jederzeit zurückziehen?

Ja, allerdings müssen die bis dahin entstandenen Aufwendungen und Arbeitszeiten vergütet werden.

Gibt es einen Mietspiegel?

Der Gutachterausschuss stellt keinen Mietspiegel bereit.
Der Mietspiegel wird ggf. von den Gemeinden zur Verfügung gestellt.

Sie haben noch weitere Fragen?

Kein Problem, unter Kontakt haben wir die Öffnungszeiten, Rufnummer und ein Formular für Sie vorbereitet.