Wir begrüßen Sie beim Zweckverband Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis
Der Zweckverband Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis ist zuständig für die Großen Kreisstädte Leimen und Wiesloch, die Städte Rauenberg und Walldorf und die Gemeinden Dielheim, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Sandhausen und St. Leon-Rot
Aufgaben des Gutachterausschuss
Rechtsgrundlage für die Arbeit des Gutachterausschusses sind insbesondere das Baugesetzbuch (BauGB) sowie die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) mit ihren zugehörigen Richtlinien in der jeweils geltenden Fassung.
Hiernach haben die Gutachterausschüsse auf der Basis von Marktbeobachtung für eine umfassende und für den Grundstücksmarkt unverzichtbare Markttransparenz zu sorgen. Die allgemeine Markttransparenz wird insbesondere durch Marktaufklärung mittels aus der Kaufpreissammlung abgeleiteter Bodenrichtwerte und der Grundstücksmarktberichte erreicht, die einzelfallbezogene Markttransparenz durch Erstattung individueller Verkehrswertgutachten.
Im Einzelnen leisten die Gutachterausschüsse folgende Aufgaben:
Führung der
Kaufpreissammlung
Der Gutachterausschuss führt eine Kaufpreis[-[sammlung. Jährlich werden aus den Bodenrichtwerten und weiteren Daten, wie z.B. Preisindexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Liegenschaftszinssätze, Sachwertfaktoren der Immobilienmarktbericht erstellt.
Für eine Auskunft ist nach DSGVO ein berechtigtes Interesse nachzuweisen.
Ausführliche Informationen finden Sie bei den » Details
Herstellung "allgemeiner Markttransparenz"
- Bodenrichtwerte für Bauland und eventuell für andere Flächen
- Immobilienmarktberichte
- Ableitung sonstiger zur Wertermittlung erforderliche Daten wie Liegenschaftszinssätze
- Indexreihen, Umrechnungskoeffizienten, Vergleichsfaktoren
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Herstellung "einzelfallbezogener Markttransparenz"
- Erstattung von Verkehrswertgutachten
- Auskünfte aus der Kaufpreissammlung
Amtliche Bekanntmachung / Aktuelles
Haushaltssatzung 2025
Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2025 liegt in der Zeit vom 12. bis 20. Dezember 2024 öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist, nach vorheriger Terminabsprache, in den Räumen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leimen, Neues Verwaltungsgebäude, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen, zu folgenden Zeiten möglich:
Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr
Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.30 bis 17.00 Uhr.
Die Terminabsprache bitten wir mit Herrn Heinzmann, telefonisch unter 06224 704-140 oder 0151 18229483 oder per E-Mail dieter.heinzmann@leimen.de vorzunehmen.
Mit Schreiben vom 06. Dezember 2024 bestätigte die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025.
Häufig gestellte Fragen (FAQ)
- Kann jeder eine Auskunft aus der Kaufpreissammlung erhalten?
- In welchen Fällen brauche ich ein Wertgutachten?
- Wer kann die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beantragen?
- Ich möchte, dass meine Miteigentümer/innen nicht erfahren, dass ich ein Gutachten beim Gutachterausschuss beantragt habe. Ist das möglich?
- Müssen zu der Ortsbesichtigung alle Miteigentümer/inneneingeladen werden?
- Wie ist der Ablauf bei der Erstellung eines Gutachtens?
Die Mitgliederkommunen des Zweckverband
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