Amtliche Bekanntmachung / Aktuelles

Neue Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2025 ermittelt

Für die Ermittlung von Grundstückswerten der Verbandskommunen Dielheim, Leimen, Malsch, Mühlhausen, Nußloch, Rauenberg, Sandhausen, St. Leon-Rot, Walldorf und Wiesloch hat der Zweckverband Gutachterausschuss nun die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2025 aus der Kaufpreissammlung abgeleitet und am 19. Mai 2025 beschlossen. Sie wurden am 24. Juni 2025 in das Bodenrichtwert-Informationssystem Baden-Württemberg (BORIS BW) hochgeladen und damit am 25. Juni 2025 veröffentlicht.

Die Ermittlungen wurden nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches, der Verordnung über die Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken (Immobilienwertermittlungsverordnung - ImmoWertV) und der Verordnung der Landesregierung über die Gutachterausschüsse, Kaufpreissammlungen und Bodenrichtwerte nach dem Baugesetzbuch (Gutachterausschussverordnung) für Baden-Württemberg vorgenommen.

Die Bodenrichtwerte gemäß ImmoWertV bilden grundsätzlich das Marktgeschehen ab.

Der Bodenwert hat sich seit 2010 in den meisten Regionen sehr dynamisch nach oben bewegt. So wie die Zinsen seit 2010 kontinuierlich gefallen sind, sind die Bodenrichtwerte deutlich gestiegen.

Der starke Anstieg der Zinsen seit Ende 2022 hat dazu geführt, dass Investitionen zurückgestellt wurden. Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2025 basieren auf einem Betrachtungszeitraum vom 01. Januar 2023 bis zum 31. Dezember 2024. Während dieses Zeitraums beeinflussen globale Entwicklungen, wie gestiegene Baufinanzierungskosten und höhere Baustoffpreise, den Wohnungsbau maßgeblich.

Im Verbandsgebiet sinken die Bodenrichtwerte in den hochpreisigen Lagen um 10 %, ansonsten bleiben die Bodenrichtwerte überwiegend auf dem bestehenden Niveau.

Die aktuellen Bodenrichtwerte zum Stichtag 01. Januar 2025 können über das Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) unter www.gutachterausschuesse-bw.de eingesehen werden.

 

Grundsteuer B

Die gesetzliche Grundlage der ImmoWertV ist das Baugesetzbuch (BauGB). Genauer gesagt, ist die ImmoWertV eine Verordnung, die auf Basis des § 196 BauGB erlassen wurde. Das BauGB bildet die rechtliche Basis für die Bewertung von Immobilien in Deutschland und regelt die Verfahren sowie die Rahmenbedingungen, unter denen die ImmoWertV angewendet wird. Damit sorgt die ImmoWertV für eine rechtlich fundierte und einheitliche Bewertungspraxis im Immobilienbereich. 

Die städtebaulichen Bodenrichtwerte nach ImmoWertV werden immer mit ihren wertbeeinflussenden Grundstücksmerkmalen veröffentlicht. Ergänzende Merkmale, wie der Umgang mit der Übertiefe eines Grundstücks, werden in den Örtlichen Fachinformationen erklärt. Sie sind für Gutachter und Bürger eine Handreichung, um ihr Grundstück zu bewerten. Diese Örtlichen Fachinformationen sind in BORIS BW bei den städtebaulichen Bodenrichtwerten eingestellt. 

Die Finanzämter bewerten die Grundstücke standardisiert ausschließlich auf Basis der €/m² Angaben. Die Örtlichen Fachinformationen werden von den Finanzämtern deswegen nicht angewandt und deshalb nicht im Viewer „Bodenrichtwerte Grundsteuer B“ eingestellt. 

Steuerlich wird das tatsächlich oder fiktiv unbebaute Grundstück bewertet. Nach dem Landesgrundsteuergesetz ist hier allein der typisierte Wert des Grund und Bodens relevant.

Ein anderer Wert des Grundstücks kann auf Antrag angesetzt werden, wenn der durch ein qualifiziertes Gutachten nachgewiesen Wert des Grund und Bodens zum Zeitpunkt der Hauptfeststellung mehr als 30% vom durch das Finanzamt festgestellten Grundstückswert abweicht. 

Der Gutachterausschuss hat in seinen Sitzungen vom 18. Oktober 2024 und vom 19. Mai 2025 in Absprache mit dem jeweils zuständigen Baurechtsamt diesem Umstand Rechnung getragen und die Bodenrichtwerte und/oder Bodenrichtwertzonen für die Grundsteuer B ergänzt. Dies betrifft z.B. übertiefe Grundstücke im Innenbereich. 

Grundsätzlich werden diese Ergänzungen in „BORIS BW Grundsteuer B“ zwar rückwirkend zum 01. Januar 2022 vom Finanzamt angewandt, aber jeweils in der historischen Zeitscheibe dargestellt. 

Ergänzungen zum 18. Oktober 2024 findet man somit NICHT in der Zeitscheibe 2022 sondern im Jahr 2024. Die Eigentümer der betreffenden Grundstücke werden automatisch einen korrigierten Grundsteuermessbescheid zum 01. Januar 2022 vom Finanzamt erhalten. 

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 2024 des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Die Haushaltsrechnung des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 19. bis 28. Mai 2025 öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist, nach vorheriger Terminabsprache, in den Räumen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leimen, Neues Verwaltungsgebäude, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen, zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.30 bis 17.00 Uhr.

Die Terminabsprache bitten wir mit Herrn Heinzmann unter der Telefonnummer 06224 704-140 oder 0151 18229483 oder per E-Mail dieter.heinzmann@leimen.de vorzunemehmen.

 

Einladung und Tagesordnung zur 11. Sitzung der Verbandsversammlung am Donnerstag, den 8. Mai 2025, 9.00 Uhr im Besprechungszimmer des Neuen Rathauses, 1. OG, Raum 1.01, Rathausstraße 1 - 3, 69181 Leimen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2025 mit Haushaltsplan des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2025 liegt in der Zeit vom 12. bis 20. Dezember 2024 öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist, nach vorheriger Terminabsprache, in den Räumen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leimen, Neues Verwaltungsgebäude, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen, zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.30 bis 17.00 Uhr.

Die Terminabsprache bitten wir mit Herrn Heinzmann, telefonisch unter 06224 704-140 oder 0151 18229483 oder per E-Mail dieter.heinzmann@leimen.de vorzunehmen.

Mit Schreiben vom 06. Dezember 2024 bestätigte die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2025.

 

Einladung und Tagesordnung zur 10. Sitzung der Verbandsversammlung am Freitag, den 18. Oktober 2024, 9.00 Uhr im Albert-Kübler-Saal, Weberstraße 4 in Leimen-Sankt Ilgen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 2023 des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Die Haushaltsrechnung des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2023 liegt in der Zeit vom 06. Mai bis 17. Mai 2024 öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist, nach vorheriger Terminabsprache, in den Räumen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leimen, Neues Verwaltungsgebäude, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen, zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.30 bis 17.00 Uhr.

Die Terminabsprache bitten wir mit Herrn Heinzmann unter der Telefonnummer 06224 704-140 oder 0151 18229483 oder per E-Mail dieter.heinzmann@leimen.de vorzunemehmen.

 

Einladung und Tagesordnung zur 9. Sitzung der Verbandsversammlung am Donnerstag, den 24. April 2024, 14.00 Uhr im Albert-Kübler-Saal, Weberstraße 4 in Leimen-Sankt Ilgen

Einladung und Tagesordnung zur 8. Sitzung der Verbandsversammlung am Donnerstag, den 14. Dezember 2023, 9.00 Uhr im Albert-Kübler-Saal, Weberstraße 4 in Leimen-Sankt Ilgen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2024 mit Haushaltsplan des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2024 liegt in der Zeit vom 04. bis 13. Dezember 2023 öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist, nach vorheriger Terminabsprache, in den Räumen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leimen, Neues Verwaltungsgebäude, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen, zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.30 bis 17.00 Uhr.

Die Terminabsprache bitten wir mit Herrn Heinzmann, telefonisch unter 06224 704-140 oder 0151 18229483 oder per E-Mail dieter.heinzmann@leimen.de vorzunehmen.

Mit Schreiben vom 20. November 2023 bestätigte die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2024.

 

Einladung und Tagesordnung zur 7. Sitzung der Verbandsversammlung am Mittwoch, den 08. November 2023, 10.00 Uhr im Albert-Kübler-Saal, Weberstraße 4 in Leimen-Sankt Ilgen

Städtebaulichen Bodenrichtwerte

Die aktuellen und historischen städtebaulichen Bodenrichtwerte mit den örtlichen Fachinformationen können auf der Internetseite des Bodenrichtwertinformationssystem Baden-Württemberg (BORIS-BW) eingesehen werden.

TAGESORDNUNG zur 5. Sitzung der Verbandsversammlung am Mittwoch, den 03. Mai 2023, 10.00 Uhr im Albert-Kühler-Saal, Weberstraße 4 in Leimen-Sankt Ilgen