Gutachten

Verkehrswertgutachten beantragen können

  • Eigentümer, ihnen gleichstehende Berechtigte, Inhaber von Rechten am Grundstück und Pflichtteilsberechtigte, für deren Pflichtteil der Wert des Grundstücks von Bedeutung ist, Bevollmächtigte, Gerichte und Behörden

   

Drei Wege zum Antrag

Der digitale Weg

Das entsprechende Formular der Downloadseite entnehmen und an die Geschäftsstelle senden

Der Post-Weg

Antragsformulare bei einer Mitgliedsgemeinde abholen und per Post an die Geschäftsstelle senden.

Der persönliche Weg

Antrag bei der Geschäftsstelle ausfüllen und direkt abgeben.

Gutachtenerstattung für Verkehrswerte

Nach § 194 Baugesetz­buch wird der Verkehrs­wert (Marktwert) durch den Preis bestimmt, der in dem Zeitpunkt, auf den sich die Ermittlung bezieht, im gewöhn­lichen Geschäfts­verkehr nach den rechtlichen Gegeben­heiten und tat­sächlichen Eigen­schaften, der sonstigen Beschaffen­heit und der Lage des Grundstücks oder des sonstigen Gegen­stands der Werter­mittlung ohne Rücksicht auf gewöhnliche oder persönliche Verhältnisse zu erzielen wäre. Auf dieser Grundlage erstattet der Gutachter­ausschuss gebührenpflichtige Gutachten.

Verfahrensablauf:
Wenn Sie ein Verkehrswertgutachten erstellen lassen möchten, bitten wir Sie, das vorgefertigte Antragsformular möglichst vollständig auszufüllen und mit den erforderlichen Unterlagen bei der Geschäftsstelle des Gutachterausschusses abzugeben.
Nach Vorabprüfung der eingereichten Unterlagen von der Geschäftsstelle findet ein Besichtigungstermin vor Ort statt. Sie werden rechtzeitig vorher über diesen Besichtigungstermin informiert. An diesem Termin werden Mitglieder des Gutachterausschusses und ein Beschäftigter der Geschäftsstelle teilnehmen. Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, bitten wir Sie, den Gutachtern sämtliche Räume zugänglich zu machen. Sollten Räume/Wohnungen vermietet sein, bitten wir Sie, den Termin entsprechend mit Ihren Mietern abzustimmen. Sollte auf Grund fehlender Zugänglichkeit ein weiterer Termin notwendig werden, sind diese Kosten gesondert zu tragen.
Nach erfolgter Besichtigung wird vom Gutachterausschuss der Verkehrswert Ihrer Immobilie ermittelt. Die Geschäftsstelle versendet anschließend das schriftliche Gutachten und Sie erhalten in der Gebühr inbegriffen zwei Ausfertigungen bzw. die gewünschten Ausfertigungen gemäß Ihrem Antrag. Sollte der Eigentümer nicht Antragsteller sein, erhält dieser immer eine Ausfertigung des Gutachtens gem. § 193 Abs. 4 BauGB.

Erforderliche Unterlagen:

Unterlagen zur Antragsberechtigung: z.B. Erbschein, Testament, Vollmachten etc.
Aktuelle, komplette Mietverträge: bei vermieteten Objekten.
Bei Eigentumswohnungen: Protokolle der letzten 3 Eigentümerversammlungen und die aktuelle Hausgeldabrechnung aus der ersichtlich ist, wie hoch die Instandsetzungsrücklage ist.
Bei gewerblich genutzten Objekten: Aufstellung der Betriebs- und Bewirtschaftungskosten,
Unterlagen über die technische Gebäudeausstattung, Nachweise über den Brandschutz.
Unterlagen über durchgeführte Instandhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen, z.B. Auflistung, wann welche Modernisierungsmaßnahmen gemacht wurden.
Privatrechtliche Vereinbarungen, die nicht im Grundbuch eingetragen wurden
Bauschadensgutachten und Kostenschätzungen- soweit vorhanden
Energieausweis nach Energieeinsparverordnung (EnEV) – soweit vorhanden


Bitte reichen Sie uns die Unterlagen, wenn möglich als Kopie ein, da diese nach Erstellung des Wertgutachtens in der Geschäftsstelle verbleiben. Bitte kennzeichnen Sie Originalunterlagen, damit wir Ihnen die Originalunterlagen zusammen mit dem Wertgutachten wieder zurücksenden können.


Auskünfte aus dem Grundbuch und aus dem Altlastenregister holt die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses ein.

 

Gebühren

Eine Übersicht der anfallenden Gebühren können Sie der Gebührensatzung entnehmen.