Werden Gutachten des Gutachterausschusses vor Gericht anerkannt?
Gutachten von Gutachterausschüssen genießen im Geschäfts- und Rechtsverkehr eine hohe Akzeptanz. Durch die Beschlussfassung mehrere unabhängiger (ehrenamtlicher) Gutachter in einem Gremium besteht Neutralität. Häufig wird auf der Basis solcher Wertgutachten von streitenden Parteien eine einvernehmliche Vermögensregelung getroffen.
Richter sind allerding auf Grund ihrer in unserer Verfassung garantierten Unabhängigkeit frei in der Würdigung vorgelegter Beweismittel (Gutachten)