Wer kann die Erstellung eines Verkehrswertgutachtens beantragen?
Ein Verkehrswertgutachten kann nur vom Eigentümer/in, Inhabern von Rechten am Grundstück sowie Pflichtteilsberechtigten beantragt werden. Andere Personen können es nur beantragen, wenn eine Vollmacht des/der Eigentümers/in vorliegt und geklärt ist, wer die Kosten übernimmt. Es gibt auch Fälle, in den denen Behörden oder Gerichte ein Gutachten beauftragen können. Dies ist im § 193 Baugesetzbuch geregelt.
Kaufinteressenten können Gutachten nur mit der schriftlichen Bevollmächtigung des Eigentümers beantragen.