Müssen zu der Ortsbesichtigung alle Miteigentümer/inneneingeladen werden?
Nein, aber es kann sinnvoll sein. Bei der Ortsbesichtigung macht sich der Gutachterausschuss ein genaues Bild von der Lage, der Ausstattung und dem Zustand des Gebäudes. Weitere berechtigte Teilnehmer/innen stören dabei nicht. Bei Gutachten, die einer Vermögensauseinandersetzung dienen, kann die Anwesenheit der daran Beteiligten sinnvoll sein, da das Vorgehen transparent wird und ein mögliches Misstrauen nicht entsteht.