Ich möchte, dass meine Miteigentümer/innen nicht erfahren, dass ich ein Gutachten beim Gutachterausschuss beantragt habe. Ist das möglich?

Gesetzlich ist vorgeschrieben, dass alle Miteigentümer/innen ein Exemplar des Gutachtens bekommen. Dieses wird ihnen von der Geschäftsstelle zugesandt. Daher benötige ich bereits bei der Auftragserteilung die Namen und Anschriften der Miteigentümer/innen von Ihnen.

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