Amtliche Bekanntmachungen / Aktuelles
Einladung zur 2. Sitzung des Zweckverbands am 05. November 2021, 10.00 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen
Am 4. November 2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.
Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land-und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B).