Amtliche Bekanntmachung / Aktuelles

Einladung zur 3. Sitzung des Zweckverbands am 05. Mai 2022, 10.00 Uhr im Albert-Kübler-Saal der Amtsverwaltung St. Ilgen, Weberstraße 4, 69181 Leimen-St. Ilgen

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltsrechnung 2020 des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Die Haushaltsrechnung des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2020 liegt in der Zeit vom 13. bis 21. Januar 2022 öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist, nach vorheriger Terminabsprache, in den Räumen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leimen, Neues Verwaltungsgebäude, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen, zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.30 bis 17.00 Uhr.

Die Terminabsprache bitten wir mit Herrn Heinzmann unter der Telefonnummer 06224 704-140 oder 0151 18229483 oder per E-Mail dieter.heinzmann@leimen.de vorzunemehmen.

 

Öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung 2022 mit Haushaltsplan des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis

Der Haushaltsplan des Zweckverbandes Gutachterausschuss Südöstlicher Rhein-Neckar-Kreis für das Jahr 2022 liegt in der Zeitvom 13. bis 21. Januar 2022 öffentlich aus. Die Einsichtnahme ist, nach vorheriger Terminabsprache, in den Räumen des Rechnungsprüfungsamtes der Stadt Leimen, Neues Verwaltungsgebäude, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen, zu folgenden Zeiten möglich:

Montag, Dienstag, Mittwoch, Donnerstag und Freitag von 08.00 bis 12.00 Uhr

Dienstag und Donnerstag zusätzlich von 13.30 bis 17.00 Uhr.

Die Terminabsprache bitten wir mit Herrn Heinzmann unter der Telefonnummer 06224 704-140 oder 0151 18229483 oder per E-Mail dieter.heinzmann@leimen.de vorzunehmen.

Mit Schreiben vom 14. Dezember 2021 bestätigte die Rechtsaufsichtsbehörde die Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung 2022.

 

Einladung zur 2. Sitzung des Zweckverbands am 05. November 2021, 10.00 Uhr im Ferdinand-Reidel-Saal, Rathausstraße 1-3, 69181 Leimen

Am 4. November 2020 hat der Landtag ein Grundsteuergesetz für Baden-Württemberg verabschiedet. In Baden-Württemberg wird die Grundsteuer B nach dem modifizierten Bodenwertmodell ermittelt. Es löst die bisherige Einheitsbewertung ab. Die Neuregelung greift für die Grundsteuererhebung ab dem Jahr 2025.

Der Grundsteuer unterliegen die Betriebe der Land-und Forstwirtschaft (Grundsteuer A) und die Grundstücke des Grundvermögens (Grundsteuer B).